Firmengeschichte Gustav Ulm seit 1937

Als zweite Umzugsfirma des Ulm Clans gegründet und als einzige Firma übrig geblieben, blickt die Gustav Ulm KG inzwischen auf einen einzigartigen Erfahrungsschatz im Umzugsgewerbe von mehr als 85 Jahren zurück. Über 5 Jahrzehnte gab es 3 Umzugsunternehmen Ulm in Dortmund. Vielen älteren Dortmundern sollten noch die anderen Firmennamen ein Begriff sein.

Da hatten 1927 zuerst die "Grünen Eilboten" Andreas und Gustav Ulm den Reigen eröffnet.

1937 machte sich dann unser Urgroßvater Gustav Ulm mit dem Zusatz "Rote Eilboten" auf zu neuen Ufern.

In den 50ern stieß dann noch Günter Ulm als Dritter im Bunde mit den "Grünen Eilboten" hinzu, während sich Andreas Ulm zeitgleich in "Graue Eilboten" umbenannte.

Stand heute: "Wie das Leben so spielt, schlug das Schicksal in den vielen vergangenen Jahren, oft hart und unerbittlich zu."

 

Unsere Firmen-Philosophie in der Umzugsbrachse hält sich seit über 85 Jahren am Markt

Unkompliziert, sauber, günstig und schnell. Fachkompetenz. Einfühlungsvermögen. Persönliche Beratung. 85 Jahre Erfahrung.

 

Umzugsfirma Gustav Ulm KG Firmengeschichte

(mehr als 85 Jahre Umzugs-Erfahrung)

  • 1927 Andreas Ulm gründete 1927 das Umzugsunternehmen Grüne Eilboten und betrieb es zusammen mit seinen Brüdern Gustav und Günther Ulm bis 1937. Dann machte sich unser Urgroßvater Gustav Ulm auf zu neuen Zielen. Unser Urgroßvater ist am 10. April 1902 in Annapol im Wartegau im Großherzogtum Posen geboren. Die Provinz Posen (identisch mit dem Großherzogtum Posen) war eine von 1815 bis 1920 bestehende Provinz im Osten des Staates Preußen. Die Provinz gehörte von 1848 bis 1851 teilweise zum Deutschen Bund, ab 1867 vollständig zum Norddeutschen Bund und ab 1871 zum Deutschen Reich.
  • 1927 Geschichte Umzugsfirma Andreas Ulm Gustav Ulm Möbelmotorrad Umzugsunternehmen
  • 1937 Am 01. November wurde die Gustav Ulm KG durch unseren Urgroßvater Herrn Gustav Ulm gegründet und befindet sich seit der Zeit ausschließlich in unserem Familienbesitz. Damals hatte unser Urgroßvater die Firma mit 1000 Reichsmark gegründet. 1000,00 Reichsmark (1937) = 3.580,00 Euro (7.000,00 Deutsche Mark), was aktuell (2016) 7.150,00 Euro entspräche. Er hatte sich das Startkapital über Jahre zusammen gespart und konnte so ohne Schulden starten. Der erste übrig gebliebene 1000 Reichsmark-Geldschein hängt noch heute in einem Bilderrahmen in unseren Geschäftsräumen. Wie damals üblich wurde das Postscheckamt in Dortmund so gesehen unsere erste Bankadresse.
  • 1937 Geschichte Gustav Ulm Dortmund Deutsches Reich Umzugsunternehmen
  • 1938 Originalzitat unseres Großvaters Gustav Ulm: "Weil unsere Firma nie aufhören wird zu lernen, werden wir jeden Tag ein ein bisschen besser werden!"
  • 1941 Wurde unser Großvater von der Wehrmacht für den "Deutschen Afrikakorbs" unter General Erwin Rommel eingezogen. Unsere Urgroßmutter Elisabeth Ulm, führte das Geschäft trotzdem weiter. Jedoch wurden auch nach und nach weitere 4 Brüder unseres Ur-Opas eingezogen. Weshalb beide Umzugsfirmen Gustav Ulm (Rote Eilboten) und Andreas Ulm (Grüne Eilboten) bereits Ende 1942 zur Untätigkeit gezwungen.
  • 1943 musste der Umzugsbetrieb weitestgehend eingestellt werden, da die Fahrzeuge durch die Wehrmacht beschlagnahmt wurden. Wenige Monate später geriet unser Uropa in Afrika zusammen Theo Albrecht in Kriegsgefangenschaft. Im selben Jahr fiel sein Bruder Heinrich Ulm bei der Panzerschlacht von Kursk.
  • 1945 ebenfalls wieder an einem 01. November begann Urgroßmutter Elisabeth Ulm, mit einem Pferdekarren und 2 weiteren Brüdern unseres  Urgroßvaters wieder, das Geschäft nach und nach aufzubauen.
  • 1947 kehrte unser Urgroßvater am 03. August aus englischer Kriegsgefangenschaft zurück und begann fast komplett wieder von vorne.
     
  • 1948 damals wie heute verpflichten wir uns als zwischendurch anerkannter AMÖ - Fachbetrieb, unseren Kunden den optimalen Service zu bieten, der inzwischen weit über das normale Möbeltragen hinaus geht.
  • 1957 die ersten Zebras für den Dortmunder Zoo haben wir vom Zoo aus Hannover abgeholt, natürlich ordentlich versorgt und dann wohlbehalten abgeliefert.
  • 1957 Geschichte Gustav Ulm Dortmund Umzüge Umzugsunternehmen
  • 1959 seit dem 10.März 1959 sind wir IHK-Mitglied
  • 1962 seit 25 Jahren ist die Umzugsfirma Gustav Ulm KG ein Begriff in Dortmund. IHK Mitglied und auch als AMÖ Umzugsfachbetrieb anerkannt und geachtet.
  • 1967 wir haben z.B. den stufenweisen Ausbau des Bundestages in Bonn mit Büroaussattungen bestückt.
  • 1967 Geschichte Gustav Ulm KG Dortmund Umzüge Umzugsunternehmen
  • 1972 haben wir die Speditionssparte zusätzlich zum Umzugsgeschäft eingeführt. HD-Meubel + Arco Meubel b.V, Winschermann Fenster sind nur einige Firmen, für die wir deutschlandweit fuhren.
  • 1973 Bundeswehrumzüge von und nach Sardinien sind ein Highlight der damaligen Zeit.
  • 1976 Umzugsschmankerl des Jahres: Umzug einer kompletten Deutschen Bank Filiale nach London.
  • 1977 - 1978 waren wir, außer im Speditionsgewerbe, auch maßgeblich an der Abwicklung des Umzugsablaufs, der Errichtung der 1. Filiale der Deutschen Bank in den USA verantwortlich. Auch der eine oder andere prominente Politiker, Schauspieler, Adelige, Unternehmer und im Ruhrpott natürlich Fußballspieler.
  • 1977 Geschichte Gustav Ulm KG Dortmund Umzüge Umzugsunternehmen
  • 1980 einige unserer Großkunden BBC später ABB, Deutsche Bank, TüV Dortmund, Natas b.V.
  • 1987 seit 50 Jahren im Umzugsgeschäft präsent und 25 Jahre im Speditionsgewerbe tätig.
  • 1989 Geschichte Umzugsfirma Gustav Ulm KG Dortmund Umzugslkw Umzüge
  • 1990 das letzte goldene Jahrzehnt in der Deutschen Geschichte wird später aufbereitet.
  • 1991
  • 1992
  • 1993
  • 1994
  • 1995
  • 1996
  • 1997 Geschichte Gustav Ulm KG Dortmund Umzüge Umzugsunternehmen
  • 1998
  • 1999
  • 2000 der Ausverkauf unserer Industrie, die Vorbereitung Europa zu vereinen durch Einführung eines Inflationsgeldes. Grundsteinlegung zur Einführung einer demokratischen EU-Diktatur mit gezielter Abschaffung der freien Meinungsäußerung, das war damals die Meinung unseres Schriftführers im Jahre 2000.
  • 2001 erster Internetauftritt unter www.gustav-ulm.de und www.gustavulm.de
  • 2004 haben wir nach 42 Jahren die Speditionssparte geschlossen. Gerade noch zur rechten Zeit war dies die beste Entscheidung, die wir je trafen.
  • 2008 seit Februar 2008 arbeiten wir ohne Kredite, gerade noch rechtzeitig vor der Finanzkrise. Mal sehen, wie lange das gut geht.
  • 2009 wir haben die Domains www.fachumzuege.de und www.fachumzüge.de erstanden.
  • 2011 es folgten die Domains www.umzuegedortmund.de und www.dortmundumzuege.de.
  • 2012 am 13.09.2012 verstarb unsre Großmutter Mitinhaberin Lieselotte Holzhäuser, geb. Ulm im Alter von 88 Jahren.
  • 2012 seit 75 Jahren am Markt und immer noch als eine der letzten Umzugsfirmen im Familienbesitz.
  • 2013 seit nun 5 Jahren kreditfrei am Markt.
  • 2013 seit August 2013 haben auch wir unseren Standort im Dortmunder Norden abgebrochen. Seit Anfang 2000 hat sich dieser, einst lockere, freundliche Stadtteil immer mehr in ein "fast" Kriegsgebiet verwandelt.
  • 2014 mit alter Besetzung, aber neuem Standort, ImDefdahl 5 d, 44 141 Dortmund-Gartenstadt, fangen ein neues Kapitel in unserer Firmengeschichte an.
  • 2015 im August 2015 ist eine Zeit der Angst und Sorge aufgrund einer schweren Erkrankung um unsere Firmenleitung angebrochen.
  • 2016 6 Monate Hoffen und Bangen hat sich doch ausgezahlt, es geht weiter. Seit dem 01.02.2016 wieder da und das ganze Team ist immer noch an Board.
  • 2016 19. Dezember 2016 hat uns der Terror endgültig eingeholt. Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche. In tiefer Trauer fühlen wir mit den Angehörigen.
  • 2017 ein Monsterjahr an Arbeit, allerdings nicht in allen Bereichen. Der schleichende Abbau der Demokratie schreitet leise voran. Im Ruhrpott stirbt ein weiteres Stück Geschichte, der Autohersteller Opel wurde an PSA verkauft. Jeder noch so widersinnige E-Dreck wird gefördert, aber Alternativen werden Steine in den Weg gelegt. Dann Monate lang keine Regierung, der Stillstand begann, schädliche Monate fürs Land, die Arbeit wird weniger. Was lernt man daraus? Keine Regierung ist noch schlechter als die damalige Schrottregierung aus weltfremden Ministern. Wer konnte ahnen, das das 2021 noch schlimmer wird?
  • 2018 Wirtschaftswachstum und Zahlungsmoral lässt immer mehr nach. Dann noch 6 Monate für eine Regierungsbildung? Das war schon schädlich und dann wieder Groko, also wieder 4 Jahre Stillstand. Verbrauchte, unfähige Politiker, die in der Regel ohne irgendeine Fachkenntnis in Ihren Ämtern. Noch etwas Positives in diesen düsteren Zeiten, seit 10 Jahren ohne Kredite zu nutzen am Markt.
  • 2019 seit Ende 2018 kann man sich vor Arbeit endlich wieder nicht retten. Auch die bis hierhin schlechteste Regierung aller Zeiten kann die deutsche Wirtschaft nicht zerstören. Allerdings wird die Zukunft und die Entwicklung weitere neuer Technologien vollkommen verschlafen. Diese arbeitsscheue, unfähige Regierung hat das Land tief gespalten und um die vielen Fehler zu verbergen, wird systematisch an der Abschaffung der freien Meinung gearbeitet. November / Dezember 2019, die Welt wird von einer neuen Jahrhundertseuche erfasst? In alternativen Medien wird erstmals vor Corona gewarnt. Wieder komplettes Staatsversagen der Regierung.
  • 2020 diese unfähige Regierung fährt das Land an die Wand, wetten? Erst wird zu spät reagiert, dann der Shutdown zu lange hinausgezögert. Und Geld von diesem Staat? Nein, danke, haben wir nie gebraucht. Außerdem sieht man heute im August 2020 ja, dass der Staat sich das Geld anfängt zurückzuholen und auch neue Steuern ersinnt. Es wird aus unserer Sicht bestimmt über 5 Jahre dauern, bis die Wirtschaft sich erholt. Trotz Versagen der Politdarsteller. Zugegeben, in anderen Ländern läuft es deutlich schlechter. Aber der Erfolg geht auf eine der "verteufelten Tugenden" der in Deutschland lebenden Bevölkerung zurück: "Disziplin".
  • 2021 das Jahr beginnt, wie das Alte endete, bescheiden. Wieder unsinnige Coronamaßnahmen, wohin man schaut. Das Land wird in Angst gehalten und eine Spaltung im Land vorangetrieben. Freiheitsrechte werden abgeschafft und wir denken nie wieder hergestellt. Und dann der Super-Gau eine Regierung aus Sprach unfähigen *innen, Drogensüchtigen, Helfern von Steuerhinterziehung usw. Wir denken 2022 wird ein richtig teures Jahr. Die Armut in diesem Land wird radikale Ausmaße annehmen.
  • 2022 noch nie hat man sich so schämen müssen, für diese Individuen der neuen Regierung. Corona nichts Neues. Unsinnige Maßnahmen, Angst schüren und das Land spalten. In anderen Ländern sind alle Maßnahmen beendet und hier? Und jetzt auch noch Krieg in Europa. Sprit kostet inzwischen über 2,40 Euro. Inflation über 10 %. Ende des Jahres die Ampel fährt dieses Land an die Wand.
  • 2023 es macht keinen Sinn mehr deshalb schließt die Gustav Ulm KG zum 31.03.2023 die Tore für immer. Am 04.04.2023 ist unsere ehemalige Chefin und Mutter Frau Ute Stobbe mit nur 73 Jahren viel zu jung von uns gegangen. Am 01.06.2023 eröffnete Herr Heiko Stobbe die Umzugsfirma Gustav Ulm als Einzelunternehmer wieder neu.
 

Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB

 

Anwendungsbereich

Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.

Haftungsgrundsätze

Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).

Haftungshöchstbetrag

Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.

Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

Wertersatz

Hat der Möbelspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

Haftungsausschluss

Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).

Besondere Haftungsausschlussgründe

Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
  2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
  3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender;
  4. Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
  5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;
  6. Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
  7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der­ zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist.

Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen oblie­genden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

 

Außervertragliche Ansprüche

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.

Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Haftung der Leute

Werden Schadensersatzansprüche aus außerver­traglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

Ausführender Möbelspediteur

Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Leute des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute.

Haftungsvereinbarung

Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.

Transportversicherung

Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.

 

Schadensanzeige

Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist Folgendes zu beachten:

-     Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll - spezifiziert - festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.

-     Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.

-     Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.

-     Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.

-     Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mithilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist.

-     Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

 

Gefährliches Umzugsgut

Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z. B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.).

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

2. Zusatzleistungen Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.

3. Trinkgelder Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

4. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenver-gütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

5. Transportversicherungen Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

6. Elektro- und Installationsarbeiten Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

7. Handwerkervermittlung Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

8. Aufrechnung Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

9. Abtretung Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

10. Mißverständnisse Die Gefahr des Mißverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solchen an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

11. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstrans-porten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.

13. Lagervertrag Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransportes (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

14. Gerichtsstand Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständig-keit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht

16. Rücktritt vom Vertrag Ziff. 6.6 DIN EN ISO 12522-1 wird durch die einschlägigen Bestimmungen des BGB und HGB, insbesonders durch §§ 415 HGB, 346 ff BGB ersetzt.

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